Wir machen Förderung einfach.
Wenn Sie Pflegekräfte gewinnen oder zurückholen wollen, können Sie dafür Förderung beantragen. Wir prüfen, ob das für Ihre Einrichtung passt, und kümmern uns um Antrag und Nachweis.
- Wir prüfen vorab kostenlos, wie viel Förderung möglich ist
- Antrag und Verwendungsnachweis schreiben wir für Sie
- Für ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen

Wer gefördert wird
Zugelassene Pflegeeinrichtungen, ob ambulant, teilstationär oder vollstationär.
Nach § 8 Abs. 7 SGB XI bekommen Einrichtungen jedes Jahr bis zu 10.000 € (70 %, bis 25 Pflegekräfte) oder bis zu 7.500 € (50 %, ab 26 Pflegekräften). Beim INQA-Coaching bekommen Sie 80 % von bis zu 12 Beratungstagen erstattet, höchstens 11.520 €.Was Sie damit finanzieren
Mit der Förderung bezahlen Sie Leistungen, die Ihre Einrichtung als Arbeitgeber stärken. Je nach Leistung gibt es einen anderen Förderweg. Den passenden suchen wir mit Ihnen aus.
Media & Employer Branding
Kampagnen, mit denen Sie Pflegekräfte für Ihre Einrichtung gewinnen oder in den Beruf zurückholen.
Förderung nach § 8 Abs. 7 SGB XI (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz): Bis zu 50 % Zuschuss (max. 7.500 € pro Jahr) ab 26 Pflegekräften, bis zu 70 % (max. 10.000 € pro Jahr) bei kleineren Einrichtungen.Mehr zu KampagnenINQA-Coaching & Beratung
Coaching und Beratung zu Abläufen, Organisation und Arbeitgeberattraktivität.
INQA-Coaching (BMAS / ESF Plus) für Einrichtungen mit weniger als 250 Beschäftigten (in Vollzeit gerechnet): Sie zahlen bis zu 12 Beratungstage und bekommen 80 % erstattet, bis zu 11.520 €. Ihr Eigenanteil: 2.880 €.Mehr zu Coaching und BeratungIn vier Schritten zur Förderung
- 1FördercheckWir klären, ob Ihre Einrichtung gefördert werden kann und in welcher Höhe.Für Sie: ein Gespräch
- 2AntragWir bereiten den Antrag vor. Sie prüfen ihn und unterschreiben.Wir schreiben, Sie unterschreiben
- 3UmsetzungNach der Zusage startet die Maßnahme, zum Beispiel Ihre Kampagne.Das setzen wir um
- 4NachweisWir dokumentieren die Maßnahme und erstellen den Nachweis.Das erledigen wir
Das brauchen wir von Ihnen
Ein kurzes Gespräch über Ihre Einrichtung
Einige Angaben und Ihre Unterschrift für den Antrag
Ihren Versorgungsvertrag, die Zahl Ihrer Pflegekräfte und nach der Umsetzung die Rechnungen für den Nachweis
Häufige Fragen
Kostet mich die Förderung etwas?
Der Fördercheck und die Vorbereitung des Antrags sind für Sie kostenlos. Bei bewilligter Förderung tragen Sie nur den gesetzlichen Eigenanteil der Maßnahme: beim INQA-Coaching sind das 20 Prozent (2.880 Euro bei 12 Beratungstagen). Die Beratung zahlen Sie dort zunächst selbst und bekommen nach dem Nachweis 80 Prozent erstattet, bei Maßnahmen nach § 8 Abs. 7 SGB XI 30 bis 50 Prozent je nach Einrichtungsgröße.
Wie lange dauert es bis zur Zusage?
Beim INQA-Coaching wird der Coaching-Scheck nach dem Erstgespräch bei der INQA-Beratungsstelle meist innerhalb weniger Wochen ausgestellt. Bei Anträgen nach § 8 Abs. 7 SGB XI über die Pflegekassen (z. B. DAK-Gesundheit) dauert die Prüfung je nach Kasse meist vier bis acht Wochen.
Kann ich die Förderung jedes Jahr nutzen?
Ja, das Förderbudget nach § 8 Abs. 7 SGB XI (bis zu 7.500 Euro bzw. 10.000 Euro) steht Ihrer Pflegeeinrichtung jedes Kalenderjahr bis Ende 2030 neu zur Verfügung. Für unterschiedliche Maßnahmen können Sie § 8 Abs. 7 SGB XI und das INQA-Coaching auch kombinieren.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit vorab im kostenlosen Fördercheck anhand der offiziellen Richtlinien. So stellen Sie nur Anträge, die nach den Richtlinien Aussicht auf Bewilligung haben.
Finden Sie heraus, was für Sie drin ist.
Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
