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förderfähig

Kampagnen, die Pflegekräfte erreichen.

Wir planen Recruiting- und Employer-Branding-Kampagnen für Ihre Einrichtung. Wir spielen sie dort aus, wo Pflegekräfte unterwegs sind. So erreichen Sie auch Menschen, die gerade nicht suchen oder den Beruf verlassen haben.

  • Abgestimmt auf Ihre Region und Versorgungsart
  • Ob die Kampagne gefördert werden kann, klären wir vorab
Smartphone in der Hand, im Hintergrund ein Pflegeteam im Flur.
50 bis 70 % Zuschuss nach § 8 Abs. 7 SGB XI
Was dazugehört

Von der Idee bis zur Bewerbung

Zielgruppe und Botschaft

Zuerst klären wir, wen Sie erreichen wollen und was Sie für diese Menschen interessant macht.

Inhalte

Texte, Bilder und kurze Videos, die zeigen, wie es bei Ihnen wirklich ist.

Ausspielung

Wir schalten die Kampagne in passenden Kanälen und über unsere Kooperationspartner.

Auswertung

Sie sehen, wie viele Menschen die Kampagne erreicht hat und wie viele sich beworben haben.

Ablauf nach § 8 Abs. 7 SGB XI

So läuft Ihre geförderte Recruiting-Kampagne ab

Zuerst beantragen wir den Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse. Danach startet die Kampagne, und wir prüfen die eingehenden Bewerbungen vor.

Förderung

  1. Fördercheck und Stellenprofil

    Sie sagen uns, wen Sie suchen und wie viele Pflegekräfte bei Ihnen arbeiten. Wir prüfen kostenlos Ihre Förderfähigkeit nach § 8 Abs. 7 SGB XI.

    Für Sie: 15 Min. Gespräch

  2. Antrag für die Pflegekasse

    Wir bereiten das offizielle Antragsformular für die zuständige Pflegekasse (z. B. DAK-Gesundheit) unterschriftsfertig vor.

    Wir schreiben, Sie unterschreiben

    • § 8 Abs. 7 SGB XI
    • Bis zu 10.000 € pro Jahr
    • Jährlich nutzbar
  3. Bewilligung und Start der Kampagne

    Sobald der Antrag steht, richten wir Ihr Arbeitgeberprofil und Ihre Kampagnen-Kanäle für Ihre Region ein.

    Das richten wir ein

Recruiting

  1. Kampagne in Ihrer Region

    Ihre Stelle läuft auf Social Media, unserem Pflege-Jobboard und Stellenlink. Wir erreichen auch Fachkräfte, die aktuell nicht aktiv suchen.

    Das schalten und betreuen wir

    • Pflegefachkräfte
    • Wiedereinstieg
    • Umkreis-Filter
  2. Kurzbewerbung und Vorauswahl

    Interessierte Pflegekräfte bewerben sich am Smartphone ohne Anschreiben. Wir prüfen Qualifikation, Stundenwunsch und Wechselbereitschaft vorab.

    Sie bekommen vorgeprüfte Bewerbungen

  3. Gespräche und Verwendungsnachweis

    Sie führen die Gespräche mit den passenden Kandidatinnen und Kandidaten. Den Verwendungsnachweis für die Pflegekasse erstellen wir.

    Den Nachweis schreiben wir

Fördercheck starten
Frau an ihrem Arbeitsplatz in einem Buchladen, nachdenklich.
Rückgewinnung

Pflegekräfte zurückholen

Viele ausgebildete Pflegekräfte arbeiten heute in einem anderen Beruf oder in Teilzeit. Wir sprechen sie gezielt an und zeigen, was sich bei Ihnen geändert hat, etwa bei Dienstplänen, im Team oder bei den Arbeitszeiten.

Pflegefachkräfte aus Ihrer Region bewerben sich kurz am Smartphone, ohne Anschreiben und ohne Unterlagen hochzuladen.

Wo Ihre Kampagne läuftWir schalten Ihre Kampagne auf Instagram und Facebook, in der regionalen Suche, auf unserem Pflege-Jobboard und über Partner wie Stellenlink.

Diese Leistung ist förderfähig.

Im Fördercheck klären wir, welcher Anteil Ihrer Kampagne gefördert werden kann. Antrag und Nachweis übernehmen wir.

Förderung nach § 8 Abs. 7 SGB XI (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz): Bis zu 50 % Zuschuss (max. 7.500 € pro Jahr) ab 26 Pflegekräften, bis zu 70 % (max. 10.000 € pro Jahr) bei kleineren Einrichtungen.
Fördercheck anfragen

Lassen Sie uns über Ihre Kampagne sprechen.

Erzählen Sie uns, welche Stellen Sie besetzen wollen. Wir melden uns mit einem Vorschlag.

Kampagne anfragen