Digitalisierung · · 6 Minuten
Telematikinfrastruktur in der Pflege: So wird aus dem Anschluss ein praktischer Nutzen
Eine Information fehlt, die Arztpraxis ist telefonisch schwer erreichbar, ein Dokument muss erneut angefordert werden. Solche Abstimmungen kosten im Pflegealltag Zeit und Aufmerksamkeit. Die…
Eine Information fehlt, die Arztpraxis ist telefonisch schwer erreichbar, ein Dokument muss erneut angefordert werden. Solche Abstimmungen kosten im Pflegealltag Zeit und Aufmerksamkeit. Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, soll den sicheren digitalen Austausch zwischen den Beteiligten erleichtern.
Doch ein eingerichteter Zugang allein verändert noch keinen Arbeitsablauf. Entscheidend ist, ob Informationen dort ankommen, wo sie gebraucht werden – und ob Mitarbeitende die Anwendungen sicher nutzen können.
Der TI-Atlas 2026 der gematik zeigt, dass der Ausbau weiterläuft: Nach dessen Darstellung ist etwa die Hälfte der Pflegeeinrichtungen angeschlossen. Die Zahl beschreibt den Anschlussstand, nicht die regelmäßige Nutzung einzelner Anwendungen.
Für deine Einrichtung lohnt deshalb ein Blick auf drei Ebenen: technische Voraussetzungen, konkrete Anwendungen und die Organisation dahinter.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die TI ist ein geschütztes digitales Netz des Gesundheitswesens. Registrierte Personen und Einrichtungen können darüber Gesundheitsinformationen austauschen und verschiedene Anwendungen nutzen. Dazu gehören beispielsweise die Kommunikation im Medizinwesen, die elektronische Patientenakte und das E-Rezept.
Für Pflegeeinrichtungen ist besonders die Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken interessant. Wenn ein Dokument sicher digital übermittelt und direkt weiterverarbeitet werden kann, lassen sich einzelne Papier- und Übertragungsschritte vermeiden.
Ob das tatsächlich gelingt, hängt auch von der eingesetzten Software und den Kommunikationspartnern ab. Ein digitales Postfach bringt wenig Entlastung, wenn niemand für die Bearbeitung zuständig ist oder anschließend alles ausgedruckt und erneut eingegeben wird.
Welche Fristen solltest du auseinanderhalten?
TI-Anbindung, elektronische Verordnung und vollelektronische Abrechnung sind unterschiedliche Schritte. Sie haben jeweils eigene Voraussetzungen und Zeitpläne.
Die Anbindungspflicht besteht bereits. Die AOK informiert, dass Pflegeeinrichtungen seit dem 1. Juli 2025 an die TI angeschlossen sein müssen. Für Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege nennt auch § 360 Absatz 8 SGB V diesen Termin.
Für die vollelektronische Abrechnung nennt die aktuelle AOK-Information einen späteren Termin als ältere Unterlagen: Ambulante Pflegeeinrichtungen können demnach bis zum 30. September 2027 das bisherige Verfahren mit postalischem Leistungsnachweis nutzen. Ab dem 1. Oktober 2027 soll die Abrechnung über KIM innerhalb der TI verpflichtend sein. Die Darstellung betrifft die entsprechenden ambulanten Pflegeleistungen nach SGB XI.
Bei elektronischen Verordnungen muss zusätzlich die technische Umsetzung betrachtet werden. § 360 Absatz 5 SGB V nennt für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege den 1. Juli 2026, enthält aber Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit im Einzelfall. Aus diesem Datum allein lässt sich keine flächendeckende Verfügbarkeit sämtlicher Funktionen ableiten.
Für deine Planung bedeutet das: Lass dir vom Softwareanbieter und dem zuständigen Abrechnungspartner konkret bestätigen, welches Verfahren für deine Leistungen verfügbar und maßgeblich ist.
KIM: Sichere Kommunikation braucht klare Zuständigkeiten
KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“. Über den Dienst können Einrichtungen verschlüsselte Nachrichten und Dokumente mit anderen KIM-Teilnehmenden austauschen, beispielsweise mit Arztpraxen oder Kliniken. Die gematik beschreibt die Einbindung in die Fachsoftware als wichtigen Weg, Übertragungsbrüche zu reduzieren.
Als Einstieg eignet sich ein häufig wiederkehrender Vorgang. Ein hypothetisches Beispiel: Eine Einrichtung vereinbart mit einer Partnerpraxis, bestimmte Dokumente künftig über KIM auszutauschen. Beide Seiten legen fest, wer Nachrichten bearbeitet und wie dringende Rückfragen zusätzlich geklärt werden.
So wird aus einer technischen Möglichkeit ein verlässlicher Ablauf. Kläre dafür insbesondere:
- Wer prüft eingehende Nachrichten und übernimmt die Vertretung?
- Wie werden Dokumente der richtigen Person und dem richtigen Vorgang zugeordnet?
- Welche Anliegen eignen sich für diesen Kommunikationsweg?
- Wie wird bei dringenden Anliegen oder Störungen vorgegangen?
ePA: Relevante Informationen zugänglich machen
Die elektronische Patientenakte kann bei entsprechender Zugriffsberechtigung einen Überblick über medizinische Dokumente geben, etwa Befunde und Medikationsinformationen. Welche Funktionen in deiner Einrichtung nutzbar sind, hängt auch von der Softwareintegration ab.
Lass dir deshalb einen typischen Ablauf direkt im eingesetzten System zeigen. Die Frage „Ist unsere Software ePA-fähig?“ ist weniger aussagekräftig als die Frage: „Wie findet eine berechtigte Pflegefachperson hier die benötigte Information?“
Plane außerdem, wie Mitarbeitende mit fehlenden, unklaren oder widersprüchlichen Angaben umgehen. Die digitale Verfügbarkeit eines Dokuments ersetzt nicht dessen fachliche Einordnung.
Welche Ausstattung braucht die Einrichtung?
Die gematik nennt für die Anbindung unter anderem einen elektronischen Heilberufsausweis, eine Institutionskarte, einen geeigneten TI-Zugang, Kartenterminals und entsprechend vorbereitete Software.
Dabei haben die Ausweise unterschiedliche Funktionen: Der eHBA identifiziert eine berechtigte Person, die SMC-B die Einrichtung. Der Zugang kann über einen Konnektor oder ein TI-Gateway erfolgen. Beim Gateway werden zentrale Komponenten in einem gesicherten Rechenzentrum betrieben.
Stimme die Ausstattung vor der Bestellung mit Softwareanbieter und IT-Dienstleister ab. Berücksichtige dabei auch mehrere Standorte, mobile Arbeit, Support und Vertretungen. So vermeidest du, dass einzeln beschaffte Komponenten später nur mit zusätzlichem Aufwand zusammenpassen.
Finanzierung: TI-Pauschale und Digitalisierungsförderung unterscheiden
Für den TI-Anschluss bestehen eigene Finanzierungsregelungen. Der GKV-Spitzenverband nennt für die Beantragung der TI-Pauschale unter anderem eine erfolgte Anbindung, erforderliche Komponenten und Dienste sowie die Unterstützung von KIM. Die Beantragung erfolgt über sein Antragsportal.
Daneben sieht § 8 Absatz 8 SGB XI einen einmaligen Digitalisierungszuschuss für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vor. Nach geltendem Gesetz können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 12.000 Euro je Einrichtung, gefördert werden. Der gesetzliche Zeitraum reicht bis 2030. Genannt werden beispielsweise digitale Ausstattung, IT- und Cybersicherheit sowie damit verbundene Schulungen.
Die beiden Finanzierungswege solltest du getrennt kalkulieren. Prüfe für jede Ausgabe die geltenden Förderbedingungen, bereits beanspruchte Mittel und mögliche Überschneidungen. Plane außerdem interne Arbeitszeit für Einführung und Schulung ein.
So gelingt ein überschaubarer Einstieg
1. Ausgangslage erfassen.
Dokumentiere, welche Komponenten vorhanden sind und welche Anwendungen bereits funktionieren. Trenne bestellte, installierte und tatsächlich genutzte Funktionen.
2. Einen konkreten Ablauf auswählen.
Starte beispielsweise mit einem regelmäßig benötigten Dokumentenaustausch. Beschreibe, welche Arbeitsschritte dadurch einfacher werden sollen.
3. Partner einbeziehen.
Stimme den Ablauf mit einer Praxis, Apotheke oder einem anderen beteiligten Partner ab. Erst die gemeinsame Nutzung macht den Austausch verlässlich.
4. Mitarbeitende anhand des Ablaufs schulen.
Übe den vollständigen Vorgang einschließlich Rückfragen und Fehlermeldungen. Sorge für eine erreichbare Ansprechperson und eine kurze, verständliche Anleitung.
5. Ergebnisse überprüfen.
Beobachte nach einigen Wochen, ob Rückfragen, doppelte Eingaben oder Suchzeiten zurückgehen. Sammle auch Hindernisse, die Mitarbeitende erleben, und passe den Ablauf entsprechend an.
Digitalisierung kann dann entlasten, wenn Technik und Arbeitsorganisation zusammenpassen. Für die Führung heißt das: Zuständigkeiten klären, Lernzeit ermöglichen und den Nutzen im Alltag überprüfen.
Du möchtest digitale Veränderungen mit besseren Abläufen und einer gezielten Entwicklung deines Teams verbinden? Schreib Soluta Plus und schildere uns, welchen Prozess du zuerst verbessern möchtest.
Quellen und weiterführende Informationen
Stand: 25. September 2026.
- gematik: TI in der Pflege
- gematik: TI-Atlas 2026
- gematik: Checkliste zur TI-Anbindung
- AOK: Telematikinfrastruktur in der Pflege, insbesondere die Übergangsregelung zur vollelektronischen Abrechnung.
- § 360 SGB V: Elektronische Verordnungen
- GKV-Spitzenverband: Beantragung der TI-Pauschale
- § 8 SGB XI: Digitalisierungsförderung nach Absatz 8
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