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Arbeitsorganisation · · 6 Minuten

Stambulante Pflege: Mehr Selbstbestimmung, verlässliche Versorgung?

Wie lässt sich Pflege so organisieren, dass Menschen selbstbestimmt leben und zugleich auf verlässliche Unterstützung zählen können? Für Pflegeeinrichtungen kommt eine weitere Frage hinzu: Wie können…

Wie lässt sich Pflege so organisieren, dass Menschen selbstbestimmt leben und zugleich auf verlässliche Unterstützung zählen können? Für Pflegeeinrichtungen kommt eine weitere Frage hinzu: Wie können Fachkräfte ihre Kompetenzen gezielt einsetzen, während Betreuung und Alltagsbegleitung gut ineinandergreifen?

Eine mögliche Antwort wird unter dem Begriff stambulante Pflege diskutiert. Das Wort verbindet „stationär“ und „ambulant“. Die Idee dahinter: Versorgungssicherheit und gemeinschaftliches Wohnen werden mit individuell wählbaren Leistungen kombiniert.

Das klingt vielversprechend. Für eine fundierte Bewertung lohnt es sich jedoch, drei Dinge auseinanderzuhalten: das konkrete Versorgungskonzept, die gesetzlichen Möglichkeiten und die Bedingungen für eine Umsetzung vor Ort.

Was bedeutet stambulante Pflege?

Ein bekanntes Beispiel ist das Haus Rheinaue des Trägers BeneVit in Wyhl am Kaiserstuhl. Dort wird das Konzept seit 2016 umgesetzt. Nach Angaben des Trägers leben die Bewohnerinnen und Bewohner in kleinen Hausgemeinschaften. Ein festes Team und eine durchgehende Abdeckung durch Pflegefachkräfte verbinden sich mit ergänzenden, individuell wählbaren Leistungen.

Der GKV-Spitzenverband beschreibt das Modell als Verbindung einer Grundversorgung – etwa Wohnen, Verpflegung und Gruppenbetreuung – mit Wahlleistungen wie Körperpflege oder Wäscheversorgung. Solche Leistungen können durch Dienste oder durch An- und Zugehörige übernommen werden. Ziel ist mehr Selbstbestimmung im Alltag.

Die entscheidende Unterscheidung verläuft deshalb zwischen verlässlich vereinbarter Grundversorgung und individuell gestaltbaren Leistungen. Eine pauschale Aufteilung nach dem Muster „Grundpflege macht der ambulante Dienst, Behandlungspflege das Personal im Haus“ bildet das Konzept nicht ausreichend ab.

Was hinter dem „Mitmachheim“ steckt

Der Begriff „Mitmachheim“ beschreibt die Möglichkeit, den Alltag aktiv mitzugestalten. Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich entsprechend ihren Fähigkeiten einbringen können. Auch Angehörige können vereinbarte Aufgaben übernehmen, beispielsweise bei der Wäscheversorgung oder Zimmerreinigung. BeneVit beschreibt diese Beteiligung als Bestandteil seines Konzepts.

Für eine gute Umsetzung braucht diese Beteiligung klare Absprachen. Wer möchte mitwirken? Welche Aufgaben passen zu den Möglichkeiten der Beteiligten? Und wie wird Unterstützung organisiert, wenn Angehörige verhindert sind?

Aus organisatorischer Sicht sollte Mitwirkung verlässlich planbar sein, ohne Familien zu überfordern. Eine Tochter, die regelmäßig Wäsche übernimmt, kann beispielsweise selbst erkranken oder beruflich stärker eingespannt sein. Das Versorgungskonzept muss auch für solche Situationen eine tragfähige Lösung vorsehen.

Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das: Angehörigenarbeit wird zu einem wichtigen Teil der Organisation. Erwartungen, Zuständigkeiten und Vertretungen sollten von Anfang an besprochen werden.

Was regelt das Gesetz zu gemeinschaftlichen Wohnformen?

Für die rechtliche Einordnung sind insbesondere die §§ 45h und 92c SGB XI relevant. Der Gesetzestext spricht von gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung. Der Begriff „stambulant“ allein sagt deshalb noch nicht, welche Leistungen und Ansprüche für ein konkretes Angebot gelten.

§ 92c ermöglicht entsprechende Verträge für ambulante Pflegeeinrichtungen. Geregelt werden unter anderem ein Basispaket, darüber hinausgehende Leistungen, Qualitätsanforderungen sowie Vergütung und Abrechnung. Vorgesehen sind ein qualitätsgesichertes Versorgungskonzept und ein aufgaben- und kompetenzorientierter Personaleinsatz. Leistungen über das Basispaket hinaus können auf Wunsch der pflegebedürftigen Person auch Angehörige oder andere Personen übernehmen.

Das bekannte Wyhler Modell und die gesetzliche Vertragsgestaltung solltest du daher jeweils konkret betrachten. Aus einem erfolgreichen Praxisbeispiel folgt noch kein überall identisch nutzbares Betriebsmodell.

Wann gibt es den Zuschuss von 450 Euro?

§ 45h SGB XI sieht einen pauschalen Zuschuss von 450 Euro je Kalendermonat vor. Voraussetzung ist, dass Pflegebedürftige in einer gemeinschaftlichen Wohnform mit einem Vertrag nach § 92c versorgt werden. Der Zuschuss gilt somit nicht automatisch für jede Pflege-WG oder jedes Angebot, das sich „stambulant“ nennt.

Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 kommen Sachleistungen nach § 36 hinzu. Wird dieser Anspruch nur teilweise genutzt, kann anteiliges Pflegegeld nach den gesetzlichen Kombinationsregeln bestehen.

Für die Beratung von Interessierten ist diese Unterscheidung wichtig: Zuerst müssen Vertragsgrundlage und individuelle Ansprüche feststehen. Erst anschließend lässt sich belastbar erklären, welche Kosten verbleiben.

Ist stambulante Pflege günstiger?

BeneVit nennt für sein Konzept einen um bis zu 1.000 Euro niedrigeren monatlichen Eigenanteil. Das ist eine Angabe des Trägers und keine allgemeine Preisgarantie für stambulante Wohnformen.

Das Hausgemeinschaftskonzept wurde zudem wissenschaftlich untersucht. Der GKVSpitzenverband verweist auf eine Evaluation durch das IGES Institut, die unter anderem Versorgungsqualität, Kosten und Arbeitsorganisation betrachtet. Dass ein Modell untersucht wurde, bedeutet allerdings nicht, dass sich seine Ergebnisse unverändert auf jeden Standort übertragen lassen.

Für deine eigene Bewertung empfiehlt sich eine vollständige Vergleichsrechnung. Berücksichtige Wohnen, Verpflegung, Grundversorgung, zusätzliche Leistungen und die jeweils anrechenbaren Versicherungsleistungen. Prüfe auch, wie sich die Kosten verändern, wenn der Unterstützungsbedarf steigt oder bislang privat übernommene Aufgaben durch einen Dienst erbracht werden müssen.

Eine niedrige Einstiegssumme allein zeigt noch nicht, ob ein Angebot langfristig bezahlbar und organisatorisch tragfähig ist.

Welche Rahmenbedingungen sind für Träger wichtig?

§ 92c sieht bundesweite Empfehlungen zu Vertragsinhalten und Voraussetzungen spätestens bis zum 1. Januar 2027 vor. Dazu gehören Aussagen zur Anwesenheit und Erreichbarkeit des Personals. Für ausbleibende Einigungen enthält das Gesetz Schiedsregelungen – sowohl für die Empfehlungen als auch für konkrete Vertragsinhalte.

Für eine Projektplanung solltest du den jeweils aktuellen Stand dieser Grundlagen prüfen. Zusätzlich sind die Anforderungen des zuständigen Bundeslandes für das konkrete Wohnund Versorgungskonzept zu klären.

Wer eine bestehende Einrichtung weiterentwickeln möchte, braucht deshalb frühzeitig eine gemeinsame Betrachtung von Versorgung, Personal, Räumen, Verträgen und Finanzierung. Ein neues Etikett verändert noch keine Arbeitsabläufe.

Was verändert sich für Mitarbeitende?

Aus Organisationssicht rückt die Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter stärker in den Mittelpunkt. Pflegefachpersonen, Betreuung, Hauswirtschaft, ambulante Dienste und Angehörige müssen ihre Beiträge aufeinander abstimmen.

Daraus können interessante Aufgabenprofile entstehen. Gleichzeitig wächst die Bedeutung klarer Übergaben: Wer erkennt einen veränderten Bedarf? Wer passt die Planung an? Wer ist ansprechbar, wenn eine vereinbarte Leistung ausfällt?

Für Führungskräfte ist es sinnvoll, Mitarbeitende früh in die Konzeptentwicklung einzubeziehen. Sie kennen die Stellen, an denen Zusammenarbeit bereits gut funktioniert oder Informationen verloren gehen. Ihre Erfahrung hilft, ein Modell alltagstauglich zu gestalten.

Auch bei der Personalgewinnung sollten neue Aufgabenprofile konkret beschrieben werden: Welche Verantwortung gehört zur Stelle? Welche Unterstützung gibt es? Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Team? Solche Angaben machen Entwicklungsperspektiven greifbar.

Fünf Fragen für deine Einrichtung

Wenn du dich mit stambulanten Ansätzen beschäftigst, helfen diese Fragen beim Einstieg:

  • Versorgungsbedarf: Für welche Menschen wäre das Angebot geeignet, und wie wird zunehmender Unterstützungsbedarf aufgefangen?
  • Leistungsumfang: Was ist verbindlich enthalten, was wird individuell vereinbart?
  • Zusammenarbeit: Wer übernimmt welche Aufgaben, und wie werden Ausfälle abgesichert?
  • Wirtschaftlichkeit: Wie entwickeln sich Gesamtkosten und Eigenanteile in unterschiedlichen Versorgungssituationen?
  • Personal: Welche Kompetenzen, Rollen und Kapazitäten braucht das Konzept?

Stambulante Pflege eröffnet eine interessante Perspektive auf gemeinschaftliches Wohnen und die Organisation von Unterstützung. Ihr Nutzen hängt davon ab, wie gut Selbstbestimmung, Versorgungssicherheit und verlässliche Zusammenarbeit im konkreten Angebot zusammenkommen.

Du möchtest die personelle und organisatorische Weiterentwicklung deiner Pflegeeinrichtung angehen? Schreib Soluta Plus und beschreibe uns, welche Herausforderung du zuerst bearbeiten möchtest.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: 25. September 2026.

  • § 45h SGB XI: Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen, geltende Fassung.
  • § 92c SGB XI: Verträge zur pflegerischen Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen, geltende Fassung.
  • GKV-Spitzenverband: Evaluation des Hausgemeinschaftskonzepts „Haus Rheinaue“, Projektbeschreibung und Zugang zum Evaluationsbericht.
  • BeneVit: Das stambulante Pflegekonzept, Konzeptbeschreibung und Angaben des Trägers.

Du möchtest das in deiner Einrichtung angehen? Schreib uns.

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