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Gesundheit im Team · · 5 Minuten

Psychische Belastung in der Pflege: Wie Du Dein Team im Alltag unterstützen kannst

Eine Bewohnerin braucht Zeit und Zuspruch. Gleichzeitig klingelt es im Nachbarzimmer, eine Angehörige wartet auf ein Gespräch und eine Kollegin fällt kurzfristig aus. Für Pflegekräfte bedeutet das…

Eine Bewohnerin braucht Zeit und Zuspruch. Gleichzeitig klingelt es im Nachbarzimmer, eine Angehörige wartet auf ein Gespräch und eine Kollegin fällt kurzfristig aus. Für Pflegekräfte bedeutet das: abwägen, priorisieren und mit dem Gefühl weiterarbeiten, nicht allen gerecht geworden zu sein.

Solche Situationen lassen sich im Pflegealltag nicht vollständig vermeiden. Werden sie zum Dauerzustand, braucht es jedoch Veränderungen. Als Leitung kannst Du dazu beitragen, Belastungen sichtbar zu machen, Arbeitsabläufe zu verbessern und Unterstützung verlässlich zu organisieren.

Warum psychische Belastung eine Aufgabe für die Einrichtung ist

Im Arbeitsschutz bezeichnet „psychische Belastung“ zunächst die äußeren Einflüsse, die bei der Arbeit auf Menschen einwirken. Der Begriff ist neutral und bedeutet nicht automatisch Überforderung oder Erkrankung. Entscheidend sind unter anderem Art, Intensität und Dauer der Anforderungen sowie die verfügbaren Handlungsmöglichkeiten.

In der Pflege treffen unterschiedliche Anforderungen aufeinander: Zeitdruck, Unterbrechungen, Verantwortung und emotional schwierige Situationen. Eine 2026 veröffentlichte BAuA-Auswertung zeigt: Mehr als drei Viertel der befragten Pflegekräfte mussten 2024 häufig verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen. Die Arbeitsintensität blieb gegenüber 2018 insgesamt auf hohem Niveau.

Für die Leitung ergibt sich daraus eine konkrete Frage: Welche Bedingungen erschweren gute Arbeit in unserer Einrichtung – und welche davon können wir verändern?

Ein Entspannungskurs kann ein hilfreiches Angebot sein. Für ständig unterbrochene Übergaben, unklare Zuständigkeiten oder regelmäßig ausfallende Pausen braucht es zusätzlich organisatorische Lösungen.

Moralischer Stress: Wenn gute Pflege am Alltag scheitert

Eine besondere Belastung entsteht, wenn Pflegekräfte wissen, welche Versorgung sie fachlich oder ethisch für richtig halten, diese aber unter den gegebenen Bedingungen nicht umsetzen können. Dafür wird der Begriff moralischer Stress verwendet.

Ein mögliches Beispiel: Eine Pflegefachperson möchte einen verängstigten Bewohner beim Einschlafen begleiten. Gleichzeitig muss sie andere dringende Aufgaben übernehmen. Zurück bleibt das Gefühl, dem eigenen Pflegeverständnis nicht gerecht geworden zu sein.

Moralischer Stress kann auch entstehen, wenn unterschiedliche berechtigte Bedürfnisse miteinander konkurrieren. Die BAuA hat solche Situationen unter anderem in der ambulanten Pflege untersucht. Der Begriff beschreibt eine Belastungsreaktion und ist keine eigenständige Diagnose.

Für Dein Team kann es hilfreich sein, solche Konflikte regelmäßig zu besprechen: Was war in dieser Situation möglich? Welche Entscheidung war vertretbar? Welche Rahmenbedingungen müssen sich ändern?

Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsbedingungen systematisch prüfen

Arbeitgeber müssen psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Die gesetzliche Grundlage ist § 5 Arbeitsschutzgesetz.

Dabei werden die Arbeitsbedingungen untersucht. Beschäftigte müssen dafür keine persönlichen Diagnosen offenlegen. Die BGW betont ausdrücklich, dass die Gefährdungsbeurteilung die Bedingungen der Arbeit betrachtet und nicht die individuelle Belastbarkeit bewertet.

Praktisch bedeutet das: Du ermittelst gemeinsam mit den Beteiligten, wo Belastungen entstehen, bewertest den Handlungsbedarf und legst geeignete Maßnahmen fest. Anschließend prüfst Du, ob diese Maßnahmen im Alltag tatsächlich helfen.

Eine Befragung allein reicht deshalb nicht. Entscheidend ist, was aus ihren Ergebnissen folgt. Die BGW stellt dafür Instrumente zur Befragung, Auswertung und Maßnahmenplanung bereit.

Fünf Ansatzpunkte für den Pflegealltag

1. Dienstplanung und Zuständigkeiten überprüfen

Beginne mit den Situationen, die Dein Team wiederholt als belastend beschreibt. Beispielsweise:

  • Wie häufig müssen Beschäftigte kurzfristig einspringen?
  • Welche Aufgaben unterbrechen Übergaben?
  • Wann fallen Pausen aus?
  • Wer entscheidet bei konkurrierenden Anforderungen über Prioritäten?

Daraus können konkrete Maßnahmen entstehen: geschützte Übergabezeiten, klare Eskalationswege bei Personalausfällen oder eindeutig verteilte Aufgaben.

Beteilige dabei Beschäftigte aus verschiedenen Schichten. Eine Lösung, die im Frühdienst funktioniert, muss nicht automatisch für die Nacht passen.

2. Gespräche über Überforderung ermöglichen

Hilfreich sind regelmäßige, konkrete Fragen: „Welche Situation hat Dich diese Woche besonders beansprucht?“ oder „Was hätte Dir dabei geholfen?“

Höre zunächst zu und vereinbare anschließend einen nächsten Schritt. Das kann ein Gespräch über Zuständigkeiten sein, eine Anpassung im Ablauf oder der Kontakt zu einem vertraulichen Unterstützungsangebot.

Wenn Beschäftigte Belastungen ansprechen, sollten sie erfahren, wie ihre Hinweise bearbeitet werden. Sonst verliert auch eine gut gemeinte Befragung schnell an Glaubwürdigkeit.

3. Supervision und Fallreflexion zugänglich machen

Supervision und moderierte Fallbesprechungen können Raum bieten, um schwierige Begegnungen, Konflikte und unterschiedliche Erwartungen zu bearbeiten.

Plane dafür Zeit ein und kläre vorab das Ziel: Geht es um die Zusammenarbeit im Team, um einen ethischen Konflikt oder um die Reflexion eines belastenden Falls?

Wichtig sind geeignete Moderation, klare Vertraulichkeitsregeln und ein respektvoller Umgang. Persönliche Offenlegung darf nicht erzwungen werden. Bei behandlungsbedürftigen Beschwerden braucht es darüber hinaus individuelle fachliche Hilfe.

4. Gewaltprävention mit Nachsorge verbinden

Beschimpfungen, Drohungen und körperliche Übergriffe brauchen eine klare betriebliche Reaktion. Ein Gewaltpräventionskonzept sollte deshalb auch festlegen, was unmittelbar nach einem Vorfall passiert.

Wer übernimmt die Versorgung? Wer begleitet die betroffene Person? Wie werden Vorfälle dokumentiert und weitere Hilfen organisiert?

Die BGW stellt Informationen zur Gewaltprävention und zur betrieblichen Nachsorge bereit. Für erste unterstützende Gespräche empfiehlt sie unter anderem eine ruhige Gesprächssituation und entsprechend geschulte Ansprechpersonen.

5. Unterstützung nach Extremereignissen vorbereiten

Nach einem schweren Übergriff oder einem anderen extrem belastenden Ereignis sollte der Weg zur Hilfe bereits feststehen.

Die BGW bietet für ihre Versicherten nach beruflichen Extremereignissen unter anderem telefonisch-psychologische Beratung an. Diese kann bis zu fünf Gespräche von jeweils 50 Minuten umfassen. Der Zugang wird über die zuständige Ansprechperson bei der BGW organisiert.

Prüfe vorab, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist und welche Angebote Dein Team nutzen kann. Hinterlege Kontakte und Zuständigkeiten so, dass sie auch im Nacht- und Wochenenddienst erreichbar sind.

Woran Du Fortschritte erkennst

Krankenstand und Fluktuation können Hinweise liefern. Für die Bewertung einzelner Maßnahmen reichen sie allein jedoch nicht aus.

Ergänze sie um alltagsnahe Fragen: Finden Pausen häufiger statt? Werden Dienstpläne verlässlicher? Wissen Beschäftigte, an wen sie sich nach einem Übergriff wenden können? Werden gemeldete Probleme nachvollziehbar bearbeitet?

Vereinbare bereits bei der Einführung einer Maßnahme, wann und wie Ihr ihre Wirkung prüft. Die Wirksamkeitskontrolle gehört zum Vorgehen der Gefährdungsbeurteilung.

Dein Einstieg: Eine konkrete Belastung gemeinsam verändern

Du musst nicht alle Probleme gleichzeitig lösen. Wähle gemeinsam mit Deinem Team einen häufigen, beeinflussbaren Belastungsfaktor aus. Lege eine Maßnahme, eine verantwortliche Person und einen Termin zur Überprüfung fest.

So wird aus dem allgemeinen Wunsch nach Entlastung eine überprüfbare Veränderung im Arbeitsalltag.

Du möchtest Arbeitsorganisation und Arbeitgeberattraktivität in Deiner Pflegeeinrichtung gemeinsam betrachten? Sprich mit Soluta Plus darüber, wo Du ansetzen kannst.

Stand: 25. September 2026.

Du möchtest das in deiner Einrichtung angehen? Schreib uns.

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