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Personalgewinnung · · 6 Minuten

Pflegefachkräfte aus dem Ausland: Wie Anerkennung und Einstieg besser gelingen

Die passende Person ist gefunden, beide Seiten möchten zusammenarbeiten. Doch bis eine im Ausland ausgebildete Pflegefachperson in Deutschland als Fachkraft eingesetzt werden darf, sind mehrere…

Die passende Person ist gefunden, beide Seiten möchten zusammenarbeiten. Doch bis eine im Ausland ausgebildete Pflegefachperson in Deutschland als Fachkraft eingesetzt werden darf, sind mehrere Schritte erforderlich. Unterlagen müssen geprüft, Sprachkenntnisse nachgewiesen und gegebenenfalls Qualifikationen ergänzt werden. Hinzu kommen Fragen zu Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung.

Für Pflegeeinrichtungen ist das eine Planungsaufgabe. Für die betreffenden Menschen geht es zugleich um ihre berufliche Zukunft: Wann können sie ihre Kompetenzen einsetzen? Welche Perspektive bietet der Arbeitgeber? Und wie verlässlich sind die vereinbarten nächsten Schritte?

Schnelle, nachvollziehbare Verfahren sind deshalb wichtig. Ebenso wichtig ist eine Einrichtung, die Anerkennung, Einarbeitung und Integration als zusammenhängenden Prozess organisiert.

Neues Anerkennungsgesetz: Was bedeutet es für die Pflege?

Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen betrifft nach Darstellung der Bundesregierung Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen. Pflegefachpersonen gehören nicht zu diesen unmittelbar erfassten Berufsgruppen.

Daraus sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, in der Pflege gebe es bislang keine Möglichkeiten zur Vereinfachung. Das Pflegeberufegesetz erlaubt bereits, auf die individuelle Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten und stattdessen einen gleichwertigen Kenntnisstand durch eine Ausgleichsmaßnahme nachzuweisen.

Für deine Einrichtung lohnt deshalb zuerst die Frage: Welcher der heute verfügbaren Wege passt zur konkreten Person und ihrer Qualifikation?

Wie funktioniert die Anerkennung eines Abschlusses aus einem Drittstaat?

Für Abschlüsse außerhalb von EU, Europäischem Wirtschaftsraum und Schweiz ist grundsätzlich eine individuelle Anerkennung erforderlich. Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes gestellt, in dem die Beschäftigung vorgesehen ist. Eine dort erteilte deutsche Anerkennung gilt bundesweit. Für die Berufserlaubnis sind neben der fachlichen Qualifikation insbesondere ausreichende Deutschkenntnisse, in der Regel auf B2Niveau, gesundheitliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Die fachliche Prüfung betrachtet wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung. Dabei können auch einschlägige Berufserfahrung und nachgewiesene weitere Kenntnisse berücksichtigt werden.

Müssen Unterschiede ausgeglichen werden, bestehen grundsätzlich zwei Wege:

Weg Grundprinzip Der erforderliche Kenntnisstand wird durch eine Prüfung Kenntnisprüfung nachgewiesen. Erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einer Anpassungslehrgang entsprechenden Maßnahme ergänzt; diese schließt mit einer Prüfung ab.

Die antragstellende Person hat ein Wahlrecht. Ein Verzicht auf die vorherige Gleichwertigkeitsprüfung ist endgültig; über die Folgen und Wahlmöglichkeiten muss sie aufgeklärt werden.

Welche Variante zweckmäßig ist, hängt unter anderem vom Ausbildungsprofil, der Prüfungsvorbereitung und verfügbaren Qualifizierungsplätzen ab. Ein verkürzter Verwaltungsweg ist nicht automatisch der schnellste Weg bis zur Berufserlaubnis.

Warum pauschale Zeitangaben wenig Planungssicherheit geben

Zwischen dem ersten Bewerbungsgespräch und dem Einsatz als anerkannte Pflegefachperson liegen unterschiedliche Abschnitte: Dokumentenbeschaffung, Sprachentwicklung, behördliche Bearbeitung, mögliche Ausgleichsmaßnahmen und Einreise.

Wenn von langen Anerkennungszeiten gesprochen wird, ist deshalb entscheidend, welcher Zeitraum gemeint ist. Die reine Bearbeitung eines vollständigen Antrags lässt sich nicht unmittelbar mit dem gesamten Rekrutierungsprozess vergleichen.

Für deine Personalplanung empfiehlt sich ein individueller Ablaufplan mit klaren Zwischenzielen. Halte fest, welche Unterlagen vorliegen, welche Entscheidungen ausstehen und welche Termine bereits bestätigt sind. Plane zusätzlich einen zeitlichen Puffer ein.

So kannst du früh erkennen, ob beispielsweise ein fehlender Nachweis, ein ausgebuchter Lehrgang oder eine offene Aufenthaltsfrage den weiteren Verlauf bestimmt.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren betrifft mehr als das Visum

Ein wichtiger Ansatz ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Mit Vollmacht der künftigen Fachkraft kann der Arbeitgeber es bei der zuständigen Ausländerbehörde einleiten.

Das Verfahren umfasst auch die Koordination der Anerkennung und die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Die Anerkennungsstelle soll nach vollständigem Eingang der Unterlagen innerhalb von zwei Monaten entscheiden. Die Gebühr für das beschleunigte Verfahren beträgt 411 Euro; weitere Kosten können hinzukommen. Eine Visumsgarantie ist damit nicht verbunden.

Die Aussage, dieses Verfahren verkürze ausschließlich den Visumsteil, wäre daher zu eng. Es ersetzt allerdings weder notwendige Sprachkenntnisse noch erforderliche Qualifizierungen.

Kläre frühzeitig mit der zuständigen Stelle, ob dieser Weg zum jeweiligen Fall passt und welche Unterlagen vollständig benötigt werden.

Anerkennungspartnerschaft: Arbeiten und Anerkennung verbinden

Eine Anerkennungspartnerschaft ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise in Deutschland durchzuführen und bereits währenddessen beschäftigt zu sein.

Arbeitgeber und Beschäftigte verpflichten sich, das Verfahren einzuleiten und notwendige Qualifizierungen zu ermöglichen. Der Betrieb muss dafür geeignet sein. Bei einem reglementierten Beruf wie der Pflege ist vor der erforderlichen Anerkennung eine Beschäftigung im Helfer- und Anlernbereich möglich, nicht automatisch der Einsatz als anerkannte Pflegefachperson.

Für die Einrichtung braucht diese Übergangsphase ein klares Aufgabenprofil. Besprich mit der betreffenden Person, welche Tätigkeiten zulässig sind, wie ihre vorhandene Erfahrung berücksichtigt wird und welche Schritte zum späteren Fachkrafteinsatz führen.

Damit vermeidest du unterschiedliche Erwartungen: Eine Person kann fachlich erfahren sein und zugleich noch nicht über die erforderliche deutsche Berufserlaubnis verfügen.

Integration beginnt vor dem ersten Arbeitstag

Aus organisatorischer Sicht sollte die Vorbereitung spätestens mit der Einstellungsentscheidung beginnen. Eine feste Ansprechperson hilft, Informationen zu bündeln und offene Fragen nachvollziehbar zu bearbeiten.

Besonders wichtig sind vier Bereiche:

Berufliche Perspektive: Vereinbare konkrete Entwicklungsziele, Qualifizierungsschritte und Gesprächstermine. Erkläre auch, wie sich Aufgaben und Vergütung nach erfolgreicher Anerkennung verändern sollen.

Lernen im Arbeitsalltag: Plane Zeit für Sprachentwicklung, Vorbereitung und Anleitung ein. Übergaben, Dokumentation und Gespräche mit Angehörigen können gezielt geübt werden.

Vorbereitung des Teams: Erläutere den Anerkennungsweg und die vorgesehene Aufgabenverteilung. Gib Raum für Rückfragen und gegenseitiges Kennenlernen.

Ankommen außerhalb der Arbeit: Kläre, welche Unterstützung bei Wohnungssuche, Behördenkontakten und Alltagsorientierung möglich ist. Sage konkret zu, was die Einrichtung leisten kann.

Diese Vorbereitung macht den Einstieg für beide Seiten berechenbarer. Sie sollte im Dienstplan und in den Zuständigkeiten sichtbar werden.

Faire Anwerbung gehört zur Personalstrategie

Internationale Rekrutierung verlangt außerdem einen sorgfältigen Blick auf Vermittlungswege und Herkunftsländer. Das Bundesportal „Make it in Germany“ verweist auf Beschränkungen der privaten Anwerbung aus bestimmten Ländern mit Gesundheitspersonalmangel sowie auf das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.

Prüfe bei Vermittlungspartnern insbesondere transparente Kosten, verständliche Vertragsbedingungen und die vereinbarten Unterstützungsleistungen. Bewerbende sollten früh wissen, welche Aufgaben, Entwicklungsschritte und Lebensbedingungen sie erwarten.

Was deine Einrichtung jetzt vorbereiten kann

Für den Einstieg reichen fünf konkrete Arbeitsschritte:

  1. Zuständige Anerkennungsstelle und passenden Verfahrensweg klären.
  2. Unterlagen, Qualifizierung und Aufenthaltsfragen gemeinsam planen.
  3. Einsatzmöglichkeiten vor und nach der Anerkennung sauber unterscheiden.
  4. Ansprechpersonen, Lernzeit und Einarbeitung verbindlich festlegen.
  5. Fortschritt regelmäßig mit der betreffenden Person besprechen.

Politische Vorhaben für einheitlichere Verfahren können künftig Erleichterungen bringen. Deine aktuelle Personalplanung sollte auf den bereits nutzbaren Wegen und bestätigten Terminen aufbauen.

Internationale Personalgewinnung gelingt dann, wenn aus einer erfolgreichen Bewerbung eine verlässliche berufliche Perspektive wird. Dazu gehören ein gut begleiteter Anerkennungsweg und ein Arbeitsumfeld, in dem vorhandene Kompetenzen Schritt für Schritt wirksam werden können.

Du möchtest Personalgewinnung, Einarbeitung und Teamentwicklung in deiner Pflegeeinrichtung besser aufeinander abstimmen? Schreib Soluta Plus und schildere uns deinen aktuellen Bedarf.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: 25. September 2026.

  • Bundesregierung: Ausländische Abschlüsse schneller anerkennen, 8. Mai 2026.
  • § 40 Pflegeberufegesetz: Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen.
  • Make it in Germany: Pflegepersonal aus dem Ausland.
  • Make it in Germany: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
  • Bundesagentur für Arbeit: Anerkennungspartnerschaft
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