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Ausbildung · · 5 Minuten

Pflegefachassistenz ab 2027: Eine neue Ausbildung – und eine Chance für Dein Team

Eine erfahrene Pflegehilfskraft möchte einen Berufsabschluss erwerben. Eine Schulabgängerin sucht einen bezahlten Einstieg in die Pflege. Deine Einrichtung möchte Nachwuchs gewinnen und Beschäftigten…

Eine erfahrene Pflegehilfskraft möchte einen Berufsabschluss erwerben. Eine Schulabgängerin sucht einen bezahlten Einstieg in die Pflege. Deine Einrichtung möchte Nachwuchs gewinnen und Beschäftigten Entwicklungsperspektiven eröffnen.

Für diese Situationen schafft die neue Pflegefachassistenzausbildung einen gemeinsamen Rahmen: Ab dem 1. Januar 2027 startet eine bundeseinheitlich geregelte, generalistische Ausbildung. Sie soll die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen. Übergangsregelungen ermöglichen allerdings zeitweise ein Nebeneinander.

Für Einrichtungen lohnt sich deshalb jetzt ein genauer Blick: Welche Ausbildungsplätze kannst Du anbieten? Welche Kooperationen brauchst Du? Und wie soll die neue Qualifikation später im Team eingesetzt werden?

Die wichtigsten Eckdaten der Pflegefachassistenzausbildung

Die Ausbildung verbindet Unterricht an einer Pflegeschule mit praktischen Einsätzen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen.

Merkmal / Neue Regelung

  • Start des neuen Ausbildungsmodells: Ab 1. Januar 2027
  • Dauer in Vollzeit: In der Regel 18 Monate
  • Dauer in Teilzeit: Höchstens 36 Monate
  • Unterricht: Mindestens 1.050 Stunden
  • Praktische Ausbildung: Mindestens 1.280 Stunden
  • Versorgungsbereiche: Stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege und ambulante Pflege
  • Vergütung: Angemessene Ausbildungsvergütung durch den Ausbildungsträger
  • Schulgeld: Kein Schulgeld

Die generalistische Ausrichtung bezieht Menschen aller Altersstufen ein. Auszubildende lernen dadurch verschiedene Versorgungssituationen kennen und erwerben eine Qualifikation, die bundesweit einsetzbar ist.

Der gesetzliche Start bedeutet allerdings nicht, dass jede Schule ihren ersten Kurs am 1. Januar beginnt. Für Deine Planung zählen die konkreten Starttermine und Kapazitäten der regionalen Ausbildungspartner.

Was Pflegefachassistenzpersonen übernehmen können

Das neue Berufsbild hat ein eigenes Kompetenzprofil. Pflegefachassistenzpersonen sollen geplante Pflegemaßnahmen in nicht komplexen Situationen selbstständig durchführen und in komplexen Situationen mitwirken. Die Pflegeprozessverantwortung liegt weiterhin bei der Pflegefachperson.

Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme, die Beobachtung des Zustands pflegebedürftiger Menschen sowie Dokumentation und Informationsweitergabe im Team. Die eigenverantwortliche Steuerung des Pflegeprozesses bleibt den entsprechend qualifizierten Pflegefachpersonen vorbehalten.

Für die Umsetzung brauchst Du klare Absprachen: Welche Maßnahmen kann eine Pflegefachassistenzperson in welcher Situation übernehmen? Wann muss sie Rücksprache halten? Wer beurteilt Veränderungen und passt die Pflegeplanung an?

Ein einheitlicher Abschluss erleichtert die Orientierung. Die konkrete Aufgabenverteilung musst Du trotzdem an Qualifikation, Versorgungssituation und betriebliche Abläufe anpassen.

Wer Zugang zur Ausbildung erhält

Grundsätzlich ist der Einstieg mit einem Hauptschulabschluss, einem gleichwertigen Abschluss oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung möglich.

Auch Menschen ohne Hauptschulabschluss können zugelassen werden. Dafür muss die Pflegeschule eine positive, sachlich begründete Prognose zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und der staatlichen Prüfung erstellen. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen, etwa gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und erforderliche Deutschkenntnisse.

Für Dein Recruiting eröffnet das unterschiedliche Zugänge. Neben Schulabgängern kommen Menschen infrage, die sich beruflich neu orientieren oder bereits Erfahrung in der Pflege gesammelt haben.

Beschreibe in Deiner Bewerberkommunikation deshalb konkret, welche Begleitung Deine Einrichtung tatsächlich bietet: feste Ansprechpersonen, verlässliche Lernzeiten oder Unterstützung beim Einstieg in den Ausbildungsalltag.

Berufserfahrung kann den Weg verkürzen

Für Beschäftigte mit Vorerfahrung sieht das Gesetz Möglichkeiten zur Anrechnung und Verkürzung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Vorbereitungskurs von 320 Stunden den Zugang zur Abschlussprüfung eröffnen.

Dieser Weg ist an Bedingungen geknüpft. Dazu gehören ein Antrag und eine positive Prognose der Pflegeschule. Bei einschlägiger Berufstätigkeit nennt das BIBB mindestens 36 Monate Vollzeittätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre. Berufserfahrung allein führt somit nicht automatisch zum Abschluss.

Wenn Du Beschäftigte dabei unterstützen möchtest, kläre zunächst mit Schule und zuständiger Stelle, welcher Weg im Einzelfall möglich ist. Vereinbare anschließend, wie Lernzeit, Prüfungsvorbereitung und betriebliche Aufgaben zusammenpassen.

Was Einrichtungen jetzt vorbereiten sollten

1. Ausbildungspartner und Einsätze abstimmen

Die praktische Ausbildung führt durch mehrere Versorgungsbereiche. Für ein Pflegeheim bedeutet das beispielsweise, passende Kooperationen mit einem Krankenhaus und einem ambulanten Dienst zu organisieren.

Kläre frühzeitig Einsatzplätze, Zeiträume, Ansprechpartner und die Zusammenarbeit mit der Pflegeschule. Je konkreter diese Abstimmung ist, desto verlässlicher kannst Du Ausbildungsplätze ausschreiben.

2. Praxisanleitung verbindlich einplanen

Mindestens zehn Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit müssen als geplante Praxisanleitung gewährleistet werden.

Prüfe deshalb vor der Festlegung Deiner Ausbildungsplatzzahl, welche Anleitungskapazitäten tatsächlich verfügbar sind. Plane Vertretungen, Abstimmungen und Rückmeldungen mit ein.

3. Finanzierung und Meldewege klären

Die Ausbildung wird über Ausgleichsfonds auf Landesebene finanziert. Beteiligt sind unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Länder sowie die soziale und private Pflegeversicherung.

Für die betriebliche Vorbereitung solltest Du mit der zuständigen Stelle klären, welche Meldungen, Fristen und Budgetvereinbarungen erforderlich sind. Beziehe Personalplanung und Finanzverantwortliche gemeinsam ein.

4. Das spätere Rollenprofil mit dem Team entwickeln

Besprich frühzeitig, wie Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen zusammenarbeiten sollen. Hilfreich sind konkrete Alltagssituationen: Wer beobachtet Veränderungen? Welche Informationen müssen weitergegeben werden? Wann ist eine erneute fachliche Einschätzung erforderlich?

So wird sichtbar, welche Verantwortung jede Rolle trägt und welche Abstimmungen gute Versorgung ermöglichen.

5. Entwicklungsperspektiven sichtbar machen

Die Pflegefachassistenzausbildung eröffnet Anschlussmöglichkeiten an die Ausbildung zur Pflegefachperson. Dabei ist auch eine Verkürzung möglich.

Sprich mit Interessierten darüber, welche Perspektive zu ihnen passt. Manche möchten langfristig in der Pflegefachassistenz arbeiten, andere später weiterlernen. Beide Wege verdienen eine klare, wertschätzende Kommunikation.

Was mit bisherigen Landesausbildungen passiert

Der Übergang erfolgt nicht überall gleichzeitig. Für Ausbildungen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sieht § 52 Pflegefachassistenzgesetz vor:

  • Bis Ende 2026 begonnene Landesausbildungen können grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 nach bisherigem Recht abgeschlossen werden.
  • Neue Ausbildungsstarts nach Landesrecht sind unter bestimmten Bedingungen noch bis Ende 2027 möglich, wenn das jeweilige Land dies zur Sicherung der Ausbildungskapazitäten regelt. Der Abschluss kann dann bis Ende 2030 erfolgen.

Für Deine Einrichtung ist deshalb zusätzlich zum Bundesrecht die Umsetzung im eigenen Bundesland entscheidend.

Jetzt aus dem neuen Ausbildungsweg ein konkretes Angebot machen

Die Pflegefachassistenz schafft eine gemeinsame Grundlage für Qualifizierung und berufliche Entwicklung. Ob daraus ein attraktives Ausbildungsangebot wird, entscheidet sich auch im Betrieb: durch gute Anleitung, klare Aufgaben und verlässliche Begleitung.

Beginne mit drei Fragen: Wie viele Menschen können wir gut ausbilden? Welche Partner brauchen wir? Und welche Perspektive bieten wir nach dem Abschluss?

Du möchtest daraus eine überzeugende Ansprache für Ausbildungsinteressierte und Beschäftigte entwickeln? Sprich mit Soluta Plus über Deine Nachwuchsgewinnung und Arbeitgeberkommunikation.

Stand: 25. September 2026.

Du möchtest das in deiner Einrichtung angehen? Schreib uns.

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