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Förderung · · 5 Minuten

Hitzeschutz im Pflegeheim: Welche Förderung hilft – und was Du jetzt vorbereiten kannst

Aufgeheizte Bewohnerzimmer, warme Aufenthaltsbereiche und kaum Abkühlung über Nacht: Hitze stellt Pflegeeinrichtungen vor organisatorische und bauliche Herausforderungen. Pflegebedürftige Menschen…

Aufgeheizte Bewohnerzimmer, warme Aufenthaltsbereiche und kaum Abkühlung über Nacht: Hitze stellt Pflegeeinrichtungen vor organisatorische und bauliche Herausforderungen. Pflegebedürftige Menschen sind besonders gefährdet, etwa durch hohes Alter, Erkrankungen oder eingeschränkte Selbstständigkeit.

Für Einrichtungsleitungen stellt sich deshalb eine praktische Frage: Welche Verbesserungen lassen sich kurzfristig umsetzen – und wie können größere Investitionen finanziert werden?

Im September 2026 gibt es dazu neue Entwicklungen. Beim Bundesprogramm AnpaSo steht ein begrenztes Förderfenster bevor. Nordrhein-Westfalen hat zusätzliche Mittel für die Pflege angekündigt. Entscheidend ist, genau zwischen Antragsmöglichkeit, Fördervoraussetzungen und politischen Ankündigungen zu unterscheiden.

AnpaSo: Ein neues Förderfenster bereits im Herbst 2026

Die Information, dass beim Bund erst 2027 wieder Anträge möglich seien, ist überholt. Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 können im Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“, kurz AnpaSo, Anträge für bestimmte Anschlussprojekte gestellt werden.

Das Förderfenster richtet sich an Einrichtungen, die bereits eine AnpaSo-Förderung für ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung erhalten haben. Gefördert werden Anschlussprojekte im Förderschwerpunkt 2, also die Umsetzung von Maßnahmen.

Für Deine Einrichtung lautet die erste Frage deshalb: Gab es bereits eine entsprechende Förderung? Prüfe dazu auch Unterlagen auf Trägerebene.

AnpaSo verfolgt einen umfassenden Klimaanpassungsansatz. Das Bundesumweltministerium hebt insbesondere naturbasierte Maßnahmen wie Begrünung und Entsiegelung hervor. Das Programm ist daher keine pauschale Förderung für jede gewünschte Klimaanlage. Für 2027 ist eine Fortsetzung mit überarbeiteter Förderrichtlinie angekündigt; daraus lässt sich noch keine Förderzusage für ein einzelnes Vorhaben ableiten.

NRW: 50 Millionen Euro für Hitzeschutz in der Pflege angekündigt

Nordrhein-Westfalen hat am 4. September 2026 ein Förderpaket von insgesamt 286,6 Millionen Euro für verschiedene Bereiche vorgestellt. Davon sind 50 Millionen Euro für die Pflege vorgesehen. Die Gesamtsumme steht also nicht allein Pflegeheimen zur Verfügung.

Nach der Mitteilung des Gesundheitsministeriums sollen im Pflegebereich insbesondere fest installierte Klimageräte, Kühldecken und Kühlsegel einschließlich Installation unterstützt werden. Mobile Klimageräte sind nur ausnahmsweise vorgesehen.

Die Mittel für die Pflege stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers. Die Ankündigung ersetzt daher weder eine veröffentlichte Förderrichtlinie noch einen Bewilligungsbescheid.

Für Einrichtungen in NRW ist das ein Anlass, den Bedarf und mögliche Maßnahmen vorzubereiten. Förderquote, Eigenanteil, Antragsberechtigung und zulässiger Vorhabenbeginn müssen vor einer verbindlichen Investitionsentscheidung anhand der konkreten Bedingungen geklärt werden.

Die Förderwege im Vergleich

Förderweg / Stand am 25. September 2026 / Nächster Schritt

  • AnpaSo-Förderfenster 2026: Anträge vom 1. Oktober bis 30. November für bestimmte Anschlussprojekte – Frühere AnpaSo-Förderung und aktuelle Voraussetzungen prüfen
  • AnpaSo ab 2027: Fortsetzung mit überarbeiteter Richtlinie angekündigt – Neue Richtlinie und Förderaufrufe verfolgen
  • NRW-Förderung für die Pflege: 50 Millionen Euro angekündigt, unter Haushaltsvorbehalt – Projekt vorbereiten und verbindliche Bedingungen abwarten
  • Weitere Landes- oder Kommunalprogramme: Abhängig vom Standort und Vorhaben – Zuständige Förderstellen gezielt nach passenden Programmen fragen

Die genannten Bundes- und Landesprogramme haben unterschiedliche Ziele und Zugangsvoraussetzungen. Ein Vorhaben sollte deshalb jeweils anhand des konkreten Förderaufrufs geprüft werden.

Hitzeschutz gehört auch ohne Förderzusage zur Einrichtungsplanung

Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt einen einrichtungsindividuellen Hitzeschutzplan. Darin sollen Zuständigkeiten, Kommunikation und konkrete Maßnahmen festgehalten werden. Die beteiligten Beschäftigten sollten den Plan kennen und an seiner Entwicklung mitwirken.

Die pauschale Aussage „Hitzeschutz ist freiwillig“ wäre dennoch irreführend. Pflegeeinrichtungen tragen Verantwortung für die Qualität ihrer Leistungen. Für Beschäftigte gelten außerdem Arbeitsschutzanforderungen; die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen.

Prüfe daher, welche Maßnahmen sich aus den konkreten Risiken Deiner Einrichtung ergeben. Ein empfohlenes Planungsinstrument und bestehende Schutzpflichten sind unterschiedliche Ebenen.

So wird aus einem Förderwunsch ein tragfähiges Vorhaben

1. Die Belastung im Gebäude erfassen

Dokumentiere, welche Räume besonders warm werden, zu welchen Tageszeiten die Belastung steigt und ob nachts ausreichende Abkühlung möglich ist.

Beziehe Pflege, Hauswirtschaft und Haustechnik ein. Ihre Beobachtungen helfen, die tatsächlichen Probleme zu erkennen: Ist es ein einzelner Gebäudeflügel? Fehlt wirksame Verschattung? Gibt es einen kühleren Aufenthaltsbereich, der bislang schlecht erreichbar ist?

2. Maßnahmen als Gesamtkonzept planen

Lass fachlich prüfen, welche Kombination zu Deinem Gebäude passt. Dazu können außenliegender Sonnenschutz, geeignete Lüftungsmöglichkeiten, Begrünung und technische Kühlung gehören.

Berücksichtige dabei neben der Investition auch Stromverbrauch, Wartung, Hygiene, Geräuschentwicklung und Bedienbarkeit. Ein Gerät erfüllt seinen Zweck nur, wenn es im Pflegealltag zuverlässig eingesetzt werden kann.

3. Förderfähigkeit vor der Beauftragung klären

Stelle für die Förderprüfung eine übersichtliche Projektbeschreibung zusammen: Ausgangslage, betroffene Bereiche, geplante Maßnahmen, Kostenschätzung und Zeitplan.

Kläre mit der Förderstelle insbesondere:

  • Ist Dein Träger antragsberechtigt?
  • Welche Kosten werden anerkannt?
  • Welcher Eigenanteil bleibt?
  • Welche Regeln gelten für die Kombination mit anderen Fördermitteln?
  • Ab wann dürfen Aufträge verbindlich vergeben werden?

Gerade der zulässige Vorhabenbeginn sollte vor einer Bestellung geklärt sein.

4. Finanzierung und laufende Kosten zusammen betrachten

Ein Zuschuss deckt möglicherweise nur einen Teil der Investition. Plane deshalb auch nicht förderfähige Kosten und den späteren Betrieb ein.

Wenn eine Refinanzierung über Investitionskosten in Betracht kommt, muss sie anhand der jeweiligen rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen geprüft werden. Eine automatische Umlage auf Bewohnerinnen und Bewohner solltest Du nicht voraussetzen.

Was Du organisatorisch schon jetzt verbessern kannst

Auch bevor größere Umbauten beginnen, lässt sich die Vorbereitung stärken: Benenne eine verantwortliche Person samt Vertretung, organisiere die Auswertung von Hitzewarnungen und lege fest, wer welche Maßnahmen auslöst.

Besprich außerdem mit dem Team, wie Verschattung, Lüftung und kühlere Aufenthaltsbereiche genutzt werden. Individuelle Trinkangebote und medizinisch erforderliche Anpassungen gehören in die jeweilige Pflege- und Behandlungsplanung. Die Empfehlungen des Qualitätsausschusses bieten dafür eine fachliche Orientierung.

Den Sommer 2027 jetzt vorbereiten

Der Herbst ist ein sinnvoller Zeitpunkt, Erfahrungen aus dem vergangenen Sommer auszuwerten und Investitionen vorzubereiten. Mit einer dokumentierten Bedarfslage, abgestimmten Maßnahmen und geklärten Zuständigkeiten kannst Du auf passende Fördermöglichkeiten reagieren.

Du möchtest Hitzeschutz als gemeinsame Aufgabe von Leitung, Pflege und unterstützenden Bereichen verankern? Sprich mit Soluta Plus über die organisatorischen nächsten Schritte für Deine Einrichtung.

Stand: 25. September 2026. Maßgeblich für eine Förderung sind die jeweils veröffentlichten Bedingungen und die individuelle Bewilligung.

Du möchtest das in deiner Einrichtung angehen? Schreib uns.

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